Art. 5 32013D0482
Der Vorsitzende erstellt vor jeder Sitzung einen Tagesordnungsentwurf. Der Entwurf wird spätestens 20 Arbeitstage vor dem Beginn der Sitzung dem anderen Delegationsleiter übermittelt. Der vom Vorsitz verteilte Tagesordnungsentwurf enthält die vom Vorsitzenden ausgewählten Punkte gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Abkommens.
Die Delegationsleiter können bis spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Sitzung die Aufnahme weiterer unter Artikel 11 Absatz 3 fallender Punkte beantragen; der Vorsitzende muss diese Punkte in den Entwurf der Tagesordnung aufnehmen.
Spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Sitzung übermittelt der Vorsitzende dem anderen Delegationsleiter den endgültigen Entwurf der Tagesordnung.
Die Tagesordnung wird jeweils zu Beginn der Sitzung von dem Vorsitzenden und dem anderen Delegationsleiter einvernehmlich angenommen. Es kann auch ein nicht im Tagesordnungsentwurf enthaltener Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn der Vorsitzende und der andere Delegationsleiter dies vereinbaren.