Erwägungsgrund 3 32014D0386
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 20./21. März 2014 die unrechtmäßige Eingliederung der Autonomen Republik Krim (im Folgenden „Krim“) und der Stadt Sewastopol (im Folgenden „Sewastopol“) in die Russische Föderation durch Annexion scharf verurteilt und bekräftigt, dass er diese nicht anerkennen wird. Nach Ansicht des Europäischen Rates sollten einige rasch umzusetzende restriktive Maßnahmen wirtschaftlicher, handelsbezogener und finanzieller Art in Bezug auf die Krim vorgeschlagen werden.