Erwägungsgrund 4 32014D0386
Am 27. März 2014 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 68/262 über die territoriale Unversehrtheit der Ukraine angenommen, in der sie ihr Bekenntnis zur Souveränität, politischen Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt, unterstrichen, dass das am 16. März auf der Krim abgehaltene Referendum keine Gültigkeit besitzt, und alle Staaten auffordert, keine Änderung des Status der Krim und Sewastopols anzuerkennen.