Erwägungsgrund 2 32014D0512
Am 17. März 2014 nahm der Rat den Beschluss 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, an; mit diesem Beschluss verhängte der Rat Reisebeschränkungen und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten.