Art. 8b 32014D0512
Jegliche Dokumente, die sich im Besitz des Rates, der Kommission oder des Hohen Vertreters befinden, um die Durchsetzung der in diesem Beschluss festgelegten Maßnahmen sicherzustellen oder um Verstöße gegen diesen Beschluss oder deren Umgehung zu verhindern, unterliegen dem Berufsgeheimnis und genießen den Schutz, der durch die für die Organe der Union geltenden Vorschriften gewährt wird. Dieser Schutz gilt für die Vorschläge des Hohen Vertreters zur Änderung dieses Beschlusses und für alle damit zusammenhängenden vorbereitenden Dokumente.Es ist davon auszugehen, dass die Offenlegung jeglicher in Unterabsatz 1 genannter Dokumente oder Vorschläge der Sicherheit der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten oder der Gestaltung ihrer internationalen Beziehungen schaden würde.