Art. 21 Abs. 2 32016D1352BESCHLUSS (EU) 2016/1352 DES RATES vom 4. August 2016 betreffend die Regelung für zur Europäischen Verteidigungsagentur abgeordnete nationale Experten und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/677/EG
Die Dienstreisekosten werden nach den bei der Agentur geltenden Bestimmungen erstattet.
Art. 29 Abs. 1 32015D1027Dienstreisen
Nimmt der AKDOK-Sachverständige an Dienstreisen an einen anderen Ort als den Ort der Abordnung teil, so werden ihm die Kosten nach den geltenden Regeln für die…
Art. 25 Abs. 1 32016D1352BESCHLUSS (EU) 2016/1352 DES RATES vom 4. August 2016 betreffend die Regelung für zur Europäischen Verteidigungsagentur abgeordnete nationale Experten und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/677/EG
Nimmt ein ohne Anfall von Kosten abgeordneter nationaler Experte an Dienstreisen an einen anderen Ort als den Ort der Abordnung teil, so werden ihm die Kosten…
Art. 11 Abs. 3 32015D1027Soziale Sicherheit
Ist im Rahmen einer Dienstreise, an der der Sachverständige nach Maßgabe des Artikels 7 Absatz 3 und des Artikels 29 teilnimmt, eine zusätzliche oder…
Art. 18 32017D0824Die Bediensteten haben Anspruch auf Erstattung der Ausgaben bei ihren Dienstreisen auf Anordnung des Direktors. Erstattet werden die eigentlichen Reisekosten…