Art. 9 32015D1585
Deutschland hat sich verpflichtet, 50 Mio. EUR in Verbindungsleitungen und europäische Energieprojekte zu investieren. Deutschland unterrichtet die Kommission über die Umsetzung dieser Verpflichtung.
Deutschland hat sich verpflichtet, 50 Mio. EUR in Verbindungsleitungen und europäische Energieprojekte zu investieren. Deutschland unterrichtet die Kommission über die Umsetzung dieser Verpflichtung.