Erwägungsgrund 10 32015D1878
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.
Das Vereinigte Königreich und Irland sind durch die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses.