Beschluss (EU) 2015/1878 des Rates vom 8. Oktober 2015 zur Ermächtigung des Königreichs Belgiens und der Republik Polen, das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) zu ratifizieren, und zur Ermächtigung der Republik Österreich, diesem Übereinkommen beizutreten
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Europäische Union können dem Budapester Übereinkommen nicht beitreten. Aus diesem Grund ist die Union nicht in der Lage, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden.
Erwägungsgrund 3 32015D1878
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