Beschluss (EU) 2015/1878 des Rates vom 8. Oktober 2015 zur Ermächtigung des Königreichs Belgiens und der Republik Polen, das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) zu ratifizieren, und zur Ermächtigung der Republik Österreich, diesem Übereinkommen beizutreten
Die Mitgliedstaaten, die über schiffbare Binnenwasserstraßen verfügen, die in den Anwendungsbereich des Budapester Übereinkommens fallen, sollten daher ermächtigt werden, das Übereinkommen zu ratifizieren oder ihm beizutreten.
Erwägungsgrund 4 32015D1878
Erwägungsgrund 4 32015D1878Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen