Erwägungsgrund 10 32015D2096
Auf der Siebten Überprüfungskonferenz wurde der Beschluss gefasst, die Achte Überprüfungskonferenz spätestens im Jahr 2016 in Genf zu veranstalten und dabei die Wirkungsweise des BWÜ unter anderem unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu überprüfen:i)für das BWÜ erhebliche neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen;ii)von den Vertragsstaaten erzielte Fortschritte bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem BWÜ;iii)Fortschritte bei der Durchführung der Beschlüsse und Empfehlungen der Siebten Überprüfungskonferenz.