Erwägungsgrund 3 32015D0535
Am 5. August 2013 hat Dänemark die Europäische Union um Einverständnis zu der geplanten Ratifizierung des Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (nachstehend „Unterhaltsübereinkommen“) ersucht.