Erwägungsgrund 6 32015D0535
Die Unterzeichnung des Unterhaltsübereinkommens durch die Europäische Union erfolgte auf der Grundlage des Beschlusses 2011/220/EU des Rates vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen im Namen der Europäischen Union. Der Abschluss des Unterhaltsübereinkommens durch die Europäische Union erfolgte auf der Grundlage des Beschlusses 2011/432/EU des Rates über die Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen im Namen der Europäischen Union. Die Genehmigungsurkunde wurde am 9. April 2014 nach Änderung der Anhänge des Beschlusses 2011/432/EU des Rates hinterlegt.