Erwägungsgrund 6 32016D0010
Nach Ablauf von 24 Monaten nach der Abwicklung jedes GLRG II haben die Teilnehmer die Möglichkeit zur Rückzahlung von Beträgen, die ihnen nach den vorgegebenen Verfahren vierteljährlich zugeteilt wurden.
Nach Ablauf von 24 Monaten nach der Abwicklung jedes GLRG II haben die Teilnehmer die Möglichkeit zur Rückzahlung von Beträgen, die ihnen nach den vorgegebenen Verfahren vierteljährlich zugeteilt wurden.