Beschluss (EU) 2016/810 der Europäischen Zentralbank vom 28. April 2016 über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2016/10)
Dieser Beschluss tritt am 3. Mai 2016 in Kraft.
Art. 9 32016D0010
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