Art. 109 32016D1351
Vertragsbedienstete können nur in folgenden Besoldungsgruppen eingestellt werden: Bei der Einstufung dieser Vertragsbediensteten in die einzelnen Funktionsgruppen werden die Qualifikationen und die Berufserfahrung der einzelnen Bediensteten berücksichtigt. Zwecks Deckung eines besonderen Bedarfs der Agentur kann auch den Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt in der Europäischen Union Rechnung getragen werden. Bei der Einstellung werden diese Vertragsbediensteten in die jeweils erste Dienstaltersstufe ihrer Besoldungsgruppe eingewiesen.
in Funktionsgruppe IV in den Besoldungsgruppen 13, 14, und 16,
in Funktionsgruppe III in den Besoldungsgruppen 8, 9 und 10,
in Funktionsgruppe II in den Besoldungsgruppen 4 und 5,
in Funktionsgruppe I in der Besoldungsgruppe 1.
Wird ein Vertragsbediensteter innerhalb einer Funktionsgruppe versetzt, so kann er nicht in eine niedrigere Besoldungsgruppe oder Dienstaltersstufe als bei seinem früheren Posten eingestuft werden.Wird ein solcher Vertragsbediensteter in eine höhere Funktionsgruppe versetzt, so wird er in eine Besoldungsgruppe und eine Dienstaltersstufe eingewiesen, in der er mindestens die gleichen Bezüge erhält wie bei seinem früheren Vertrag.