Art. 8 32016D1352
Während der Dauer der Abordnung ist der ANE zu Ehrenhaftigkeit verpflichtet. Insbesondere
hat sich der ANE bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und in seinem Verhalten ausschließlich von den Interessen der Agentur leiten zu lassen.
hat sich der ANE jeder Handlung, insbesondere jeder öffentlichen Meinungsäußerung, die dem Ansehen seiner Stellung in der Agentur abträglich sein könnte, zu enthalten;
hat der ANE in dem Fall, dass er in Wahrnehmung seiner Aufgaben in einer Angelegenheit entscheiden muss, an deren Behandlung oder Erledigung er ein persönliches Interesse hat, das seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte, seinen Vorgesetzten hiervon zu unterrichten;
darf der ANE weder allein noch zusammen mit anderen Texte, die sich auf die Tätigkeit der Union beziehen, veröffentlichen oder veröffentlichen lassen, ohne eine Zustimmung nach den bei der Agentur geltenden Regeln und Bedingungen einzuholen. Diese Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn die beabsichtigte Veröffentlichung die Interessen der Agentur oder der Union möglicherweise beeinträchtigt;
sind alle Rechte an Arbeiten, die von einem ANE in Wahrnehmung seiner Aufgaben ausgeführt werden, Eigentum der Agentur;
hat der ANE am Ort der Abordnung oder in einer solchen Entfernung von diesem Ort Wohnung zu nehmen, dass er in der Ausübung der ihm übertragenen Aufgaben nicht beeinträchtigt ist;
hat der ANE den Vorgesetzten, dem er zugewiesen ist, zu unterstützen und zu beraten und ist ihm gegenüber für die Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich.
Sowohl während als auch nach der Abordnung hat der ANE über alle Tatsachen und Informationen, von denen er bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben oder im Zusammenhang damit Kenntnis erhalten hat, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Es ist dem ANE untersagt, noch nicht rechtmäßig veröffentlichte Schriftstücke oder Informationen in irgendeiner Form an unbefugte Personen weiterzugeben oder zu seinem persönlichen Vorteil zu verwenden.
Nach Ende der Abordnung gilt für den ANE weiterhin die Verpflichtung zu Ehrenhaftigkeit und Zurückhaltung bei der Ausübung neuer Aufgaben und der Annahme bestimmter Tätigkeiten oder Vorteile.Dazu setzt der ANE während eines Zeitraums von drei Jahren nach seiner Abordnung die Agentur unverzüglich über alle Aufgaben oder Tätigkeiten in Kenntnis, die zu einem Interessenkonflikt im Zusammenhang mit den Aufgaben, die er während der Dauer der Abordnung wahrzunehmen hatte, führen können.
Der ANE unterliegt den in der Agentur geltenden Sicherheitsbestimmungen, einschließlich der Datenschutzvorschriften und der Vorschriften zum Schutz der Netze der Agentur. Der ANE unterliegt ferner den Vorschriften über den Schutz der finanziellen Interessen der Agentur.
Wird eine der Bestimmungen der Absätze 1, 2 oder 4 dieses Artikels während der Dauer der Abordnung nicht eingehalten, so ist die Agentur berechtigt, die Abordnung des ANE gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c zu beenden.
Der ANE unterrichtet unverzüglich seinen Vorgesetzten schriftlich, wenn er während seiner Abordnung Kenntnis von Tatsachen erhält, die Folgendes vermuten lassen: Dieser Absatz gilt auch für den Fall, dass das Mitglied eines Organs oder eine andere Person, die im Dienst eines Organs der Union steht oder Arbeit für ein Organ ausführt, erheblich gegen entsprechende Dienstpflichten verstößt.
die Möglichkeit rechtswidriger Handlungen, einschließlich Betrugs oder Korruption, zum Nachteil der Interessen der Agentur oder
Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Ausübung dienstlicher Pflichten, die eine schwerwiegende Verletzung der Dienstpflichten der Bediensteten der Agentur oder der ANE darstellen können.
Wird der Vorgesetzte gemäß Absatz 6 unterrichtet, so ergreift er die in Artikel 27 des Beschlusses (EU) 2016/1351 des RatesBeschluss (EU) 2016/1351 des Rates vom 4. August über das Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts). (im Folgenden Statut der Agentur ) vorgesehenen Maßnahmen. Die Artikel 27, 28 und 29 des Statuts der Agentur gelten für den Vorgesetzten nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 4 dieses Beschlusses. Diese Bestimmungen gelten entsprechend auch für den betreffenden ANE, um sicherzustellen, dass seine Rechte geachtet werden.