Art. 7 32016D1352
ANE unterstützen die Bediensteten der Agentur und erfüllen die Aufgaben und Pflichten, die ihnen vom Hauptgeschäftsführer der Agentur übertragen werden.
Unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des Personals der Agentur und insbesondere seiner Rolle bei der Erzielung der Ergebnisse der Agentur kann der Hauptgeschäftsführer einen ANE mit leitenden Aufgaben betrauen, wenn dies im dienstlichen Interesse erforderlich ist.Ein ANE darf keinesfalls rechtliche Verpflichtungen für die Agentur eingehen.
Ein ANE darf an Dienstreisen und Sitzungen teilnehmen. Der Hauptgeschäftsführer kann jedoch beschließen, die Teilnahme des ANE an Dienstreisen und Sitzungen auf Folgendes zu beschränken:
Begleitung eines Bediensteten der Agentur oder,
falls er allein ist, Beobachter oder Teilnahme lediglich zu Informationszwecken.
Für die Billigung der Ergebnisse der von einem ANE ausgeführten Aufgaben ist ausschließlich die Agentur zuständig.
Die Agentur, der Arbeitgeber des ANE und der ANE unternehmen alle Anstrengungen, um in Bezug auf die Aufgaben, die dem ANE während seiner Abordnung zur Agentur übertragen werden, jeden tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt zu vermeiden. Zu diesem Zweck unterrichtet die Agentur den ANE und seinen Arbeitgeber rechtzeitig über die Aufgaben, die dem ANE übertragen werden sollen, und fordert beide auf, ihm schriftlich zu bestätigen, dass ihres Wissens nichts dagegen spricht, dem ANE diese Aufgaben zu übertragen.Der ANE wird insbesondere aufgefordert anzugeben, ob es zu Konflikten zwischen seinen familiären Umständen (insbesondere der Berufstätigkeit der nächsten oder entfernteren Familienangehörigen oder erheblichen finanziellen Interessen der Familienangehörigen oder seiner selbst) und den Aufgaben kommen könnte, die ihm während der Abordnung übertragen werden sollen.Der Arbeitgeber und der ANE verpflichten sich, der Agentur jede während der Abordnung eintretende Änderung der Umstände zu melden, durch die ein Interessenkonflikt entstehen könnte.
Sind nach Auffassung der Agentur wegen der Art der Tätigkeiten, mit denen ein ANE betraut wird, besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, so ist für den ANE vor seiner Abordnung eine Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen einzuholen.