Art. 19 32016D1353
Der Hauptgeschäftsführer legt dem Lenkungsausschuss jedes Jahr einen Bericht über seine Tätigkeiten vor. Zu diesem Zweck legt der Hauptgeschäftsführer den Jahresabschluss der Agentur unter Einhaltung der in Artikel 44 festgelegten Fristen vor.Der Jahresabschluss der Agentur besteht aus verschiedenen Abschnitten, darunter Den endgültigen Jahresrechnungen ist ein Vermerk des Rechnungsführenden beigefügt, in dem er erklärt, dass der Jahresabschluss gemäß den geltenden Rechnungsführungsgrundsätzen, -vorschriften und -methoden erstellt wurde.Die endgültigen Jahresrechnungen enthalten Finanz- und Verwaltungsinformationen sowie Kontrollergebnisse; in ihm erklärt der Hauptgeschäftsführer, dass er hinreichende Gewähr dafür bieten kann, dass mit Ausnahme etwaiger Vorbehalte, die er in Bezug auf bestimmte Einnahmen- oder Ausgabenbereiche anmeldet,
der Tätigkeitsbericht, in dem die wichtigsten Aspekte des Haushaltsjahres beschrieben werden;
der Jahresabschluss;
der Bericht über die Ausführung des Haushaltsplans.
die im Bericht enthaltenen Angaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln;
die Ressourcen, die den im Bericht beschriebenen Tätigkeiten zugewiesen wurden, entsprechend ihrer Zweckbestimmung und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden;
die eingerichteten Kontrollverfahren die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge angemessen gewährleisten. Der Tätigkeitsbericht enthält Angaben dazu, inwieweit die vorgegebenen Ziele realisiert wurden, welche Risiken mit den Maßnahmen verbunden sind, wie die zur Verfügung gestellten Mittel verwendet wurden und wie effizient und wirksam die Systeme der internen Kontrolle sind, sowie eine Gesamtbewertung der Kosten und Nutzen der Kontrollen.