Erwägungsgrund 10 32016D2077
Die Änderungen des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes in Bezug auf die fahrgastschiffsspezifische Sicherheitsausbildung und die Teile A und B betreffen neue Herausforderungen, die sich aus der zunehmenden Größe moderner Schiffe und der großen Zahl von Fahrgästen an Bord ergeben, und umfassen vier verschiedene Ebenen der Ausbildung und des Sich-Vertrautmachens: Sich-Vertrautmachen mit Notfallsituationen auf Fahrgastschiffen, Schulung zur Führung von Menschenmengen auf Fahrgastschiffen, Krisenbewältigung und Schulung zum menschlichem Verhalten auf Fahrgastschiffen sowie Schulung für Ro-Ro-Fahrgastschiffe. Die Richtlinie 2008/106/EG, insbesondere Anhang I Kapitel V Regel V/2, enthält verbindliche Mindestanforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Fahrgastschiffen.