Beschluss (EU) 2016/2077 des Rates vom 17. Oktober 2016 über den im Namen der Europäischen Union auf der 70. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 97. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung der Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens, der SOLAS-Regel II-1, der SOLAS-Regeln III/1.4, III/30 und III/37, der SOLAS-Regeln II-2/1 und II-2/10, der SOLAS-Regel II-1/3-12 sowie des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes, des Codes für Brandsicherheitssysteme und des Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat auf seiner 69. Tagung die Einrichtung eines obligatorischen Systems zur Erhebung von Daten für den Kraftstoffverbrauch sowie die notwendigen Änderungen an Anlage VI Kapitel 4 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (im Folgenden „Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens“) vereinbart. Diese Änderungen werden voraussichtlich auf der 70. Tagung des MEPC im Oktober 2016 verabschiedet.
Erwägungsgrund 2 32016D2077
Erwägungsgrund 2 32016D2077Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen