Erwägungsgrund 13 32016D2077
Durch die Änderungen wird der 2011 ESP-Code an die aktualisierte Reihe Z10 der IACS UR (International Association of Classification Societies Unified Requirements/Einheitliche Vorschriften des Dachverbands der Internationalen Klassifikationsgesellschaften) angeglichen, die die Vorschriften für die Besichtigung und Zeugniserteilung betrifft. Nach den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 530/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Anwendung des Zustandsbewertungsschemas (CAS) der IMO auf Einhüllen-Öltankschiffe, die älter als 15 Jahre sind, verbindlich vorgeschrieben. In dem erweiterten Prüfungsprogramm für Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen (Enhanced Survey Programme/ESP) ist im Einzelnen festgelegt, wie eine solche gründlichere Überprüfung durchzuführen ist. Da das Zustandsbewertungsschema für seine Zwecke auf das erweiterte Besichtigungsprogramm zurückgreift, sind auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 530/2012 die ESP-Prüfungen automatisch anwendbar.