Erwägungsgrund 11 32016D2077
Durch die Änderungen an Kapitel 13 des FSS-Codes wird klargestellt, dass die Abmessungen der Fluchtwege auf der Grundlage der Gesamtzahl der Personen berechnet werden, die voraussichtlich über Treppen, durch Türen und Gänge und über Treppenabsätze fliehen werden. Die Berechnungen sollen getrennt für zwei unterschiedliche Fälle von Belegung der betreffenden Räume erfolgen. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie 2009/45/EG müssen neue Fahrgastschiffe der Klasse A vollständig den Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in seiner geänderten Fassung entsprechen. Zudem findet nach Anhang I Kapitel II-2 Teil A der Richtlinie 2009/45/EG der mit der Entschließung MSC.98(73) verabschiedete FSS-Code auf Schiffe der Klassen B, C und D Anwendung, die seit dem 1. Januar 2003 (einschließlich) gebaut wurden.