Erwägungsgrund 1 32016D0040
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank (EZB) durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates stellt angesichts der Vielzahl der Entscheidungen, die im Rahmen der bankenrechtlichen Aufsichtsaufgaben der EZB erforderlich sind, eine Herausforderung für die Effektivität und Effizienz der Entscheidungsprozesse der EZB dar.