Erwägungsgrund 18 32016D0541
Angesichts der vorstehenden Erwägungen scheint es notwendig, die bisherigen jährlichen Haushaltsziele und die Maßnahmen zu deren Erreichung anzupassen. Die neuen jährlichen Haushaltsziele und Maßnahmen zu deren Erreichung sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/544 des Rates niedergelegt —