Erwägungsgrund 10 32016D0541
Aktuellen Prognosen zufolge ist die Konjunktur in Griechenland erheblich schwächer als bei der letzten Änderung des Beschlusses 2011/734/EU des Rates vom Dezember 2012 erwartet. Es wird erwartet, dass das BIP aufgrund von politischen Unwägbarkeiten, mangelnder Reformumsetzung, staatlichen Einnahmenausfällen, Bankfeiertagen und eingeführten Kapitalverkehrskontrollen 2015 und 2016 sowohl real als auch nominal weit hinter den Erwartungen der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission zurückbleiben wird. Als notwendige Grundlage für die Verhandlungen über die für ein ESM-Programm erforderliche Vereinbarung hat die Kommission ihre Prognose für das BIP-Wachstum im August 2015 aktualisiert. Dieser aktualisierten Prognose zufolge wird das reale BIP in den Jahren 2015 und 2016 um 2,3 % bzw. 1,3 % schrumpfen (wogegen in der Frühjahrsprognose 2015 für die betreffenden Jahre ein Positivwachstum von 0,5 % bzw. 2,9 % erwartet worden war), bevor es dann 2017 um 2,7 % und 2018 um 3,1 % wachsen wird. Diese merkliche Verschlechterung des ökonomischen Szenarios in den Jahren 2015 und 2016 bedeutet bei unveränderter Politik eine entsprechende Verschlechterung des Ausblicks für die öffentlichen Finanzen.