Erwägungsgrund 4 32016D0541
Der Beschluss 2010/320/EU des Rates wurde mehrfach erheblich geändert. Da weitere Änderungen erforderlich wurden, wurde er aus Gründen der Klarheit am 12. Juli 2011 durch den Beschluss 2011/734/EU des Rates neu gefasst. Dieser Beschluss wurde anschließend im Zeitraum vom 8. Juli 2011 bis Dezember 2012 mehrfach erheblich geändert.