Erwägungsgrund 5 32016D0541
Die überaus gravierende Verschlechterung der Finanzlage Griechenlands hat die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets veranlasst, Griechenland zur Erhaltung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet insgesamt in Kombination mit multilateraler Unterstützung durch den Internationalen Währungsfonds Stabilitätshilfe zu gewähren. Von Mai 2010 bis Juni 2015 erfolgte die Unterstützung durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowohl über eine bilaterale Darlehensfazilität für Griechenland als auch über ein Darlehen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (im Folgenden „EFSF“). Die Hilfe der Kreditgeber wurde an umfangreiche politische Auflagen geknüpft, unter anderem die Befolgung des Beschlusses 2011/734/EU des Rates und dessen nachfolgender Änderungen durch Griechenland.