Erwägungsgrund 15 32017D0133
Für die hilfsweise formulierte Forderung nach einer Einschränkung des Verweises zwecks Ausnahme von Abschnitt 4.4 aus dessen Geltungsbereich, sollte daran erinnert werden, dass dieser Abschnitt, wie bereits dargelegt, unabhängig vom Ergebnis dieses Verfahrens des formalen Einwands, nicht angewendet werden darf. Der Klarheit wegen ist es jedoch notwendig, den unwirksamen Abschnitt ausdrücklich von dem Verweis auszunehmen.