Erwägungsgrund 4 32017D0133
Deutschland zufolge enthält die Norm keine harmonisierten Methoden zur Bewertung der Leistung der betreffenden Bauprodukte in Bezug auf ein Wesentliches Merkmal, nämlich die Abgabe anderer gefährlicher Stoffe. In der Tat heißt es in Abschnitt 4.4 der Norm, dass die Feststellung und Angabe der Abgabe oder des Gehalts anderer gefährlicher Substanzen, zusätzlich zu den in anderen Abschnitten der Norm behandelten, unter Berücksichtigung nationaler Regelungen am Verwendungsort stattfinden sollten.