Erwägungsgrund 3 32017D0133
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 14342:2013. Der formale Einwand bezog sich auf Abschnitt 4.4 dieser Norm über Verfahren und Kriterien zur Bewertung bestimmter gefährlicher Stoffe; gefordert wurde die Streichung des Verweises auf die Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union oder, hilfsweise, eine Einschränkung, durch die Abschnitt 4.4 der Norm vom Geltungsbereich des Verweises ausgenommen wird.