Erwägungsgrund 3 32017D1908
Mit dem Beschluss Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt. Diese Regelung beruht darauf, dass Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien einseitig bestimmte Dokumente, insbesondere Schengen-Visa, für die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für höchstens 90 Tage binnen eines Zeitraums von 180 Tagen als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig anerkennen.