Erwägungsgrund 2 32017D0899
In ihrer Mitteilung vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa“ betonte die Kommission die große Bedeutung des Frequenzbands 694-790 MHz (im Folgenden „700-MHz-Band“) für die Gewährleistung der Versorgung ländlicher Gebiete mit Breitbanddiensten und unterstrich die Notwendigkeit einer abgestimmten Freigabe dieses Frequenzbands unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen bezüglich der Verbreitung von Rundfunkdiensten. Die Überwindung der digitalen Kluft bei Versorgung und Wissensstand ist ein wichtiger Aspekt, der Vorrang genießen muss, ohne dass neue Klüfte entstehen, wenn die Nutzer neue Technologien aufgreifen.