Erwägungsgrund 9 32017D0899
Der schnell zunehmende drahtlose Breitbandverkehr und die wachsende wirtschaftliche, industrielle und soziale Bedeutung der digitalen Wirtschaft machen eine Erweiterung der Drahtlosnetzkapazitäten unbedingt erforderlich. Frequenzen im 700-MHz-Band bieten sowohl zusätzliche Kapazitäten als auch eine flächendeckende Reichweite, vor allem für aus wirtschaftlicher Sicht schwierige ländliche, bergige und Inselgebiete sowie sonstige entlegene Gebiete, festgelegt in Übereinstimmung mit nationalen vorrangigen Gebieten, einschließlich entlang wichtiger Landverkehrswege, sowie für die Nutzung in Gebäuden und für eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation über weitere Entfernungen. In jenem Zusammenhang sind schlüssige und abgestimmte Maßnahmen für eine hochwertige terrestrische drahtlose Versorgung in der gesamten Union geboten, die auf der besten nationalen Praxis für in Betreibergenehmigungen auferlegte Verpflichtungen beruhen und mit denen das Ziel des Mehrjahresprogramms für die Funkfrequenzpolitik, wonach alle Bürger in der gesamten Union bis 2020 sowohl in Gebäuden als auch im Freien Zugang zu den höchstmöglichen Breitbandgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s haben sollten, erreicht und die Verwirklichung des hochgesteckten Ziels der Gigabitgesellschaft in der Union angestrebt werden soll. Solche Maßnahmen werden innovative digitale Dienste fördern und langfristige sozioökonomische Vorteile bringen.