Erwägungsgrund 5 32017D0899
In seiner Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“ hat das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten an ihre Zusage erinnert, flächendeckend bis 2020 eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s bereitzustellen; zudem hat es betont, dass Funkfrequenzen im Binnenmarkt der drahtlosen Breitbandkommunikation in der Union und auch für den Rundfunk eine entscheidende Ressource und von wesentlicher Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Union sind, und vorrangig einen harmonisierten und wettbewerbsfördernden Rahmen für die Zuweisung und die effiziente Verwaltung von Frequenzen gefordert.