Erwägungsgrund 4 32018D1590
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss 2014/893/EU der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für „Rinse-off“-Kosmetikprodukte sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 9. Dezember 2018.