Erwägungsgrund 6 32018D1590
Druckerzeugnisse und weiterverarbeitete Papiererzeugnisse stehen in einem engen Zusammenhang zueinander. Außerdem läuft gegenwärtig eine Überprüfung für Erzeugnisse aus grafischem Papier, einem Substrat für Druckerzeugnisse. Um Synergien zu intensivieren und eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens für diese Produktgruppen zu erreichen, sollte die Geltungsdauer der derzeitigen Kriterien für Druckerzeugnisse an die der Kriterien für weiterverarbeitete Papiererzeugnisse angepasst und somit bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.