Erwägungsgrund 7 32018D1590
Um eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens für Bettmatratzen zu erreichen, sollte eine Fusion dieser Produktgruppe mit der Produktgruppe „Möbel“ in Erwägung gezogen werden. Als erster Schritt sollte die Geltungsdauer der derzeitigen Kriterien für Bettmatratzen an die der Kriterien für Möbel angepasst und somit bis zum 28. Juli 2022 verlängert werden.