Beschluss (EU) 2018/1590 der Kommission vom 19. Oktober 2018 zur Änderung der Beschlüsse 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU hinsichtlich der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für bestimmte Produkte und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6805) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die derzeitigen Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte sollten bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden, um Marktstabilität sowie Stabilität für derzeitige und potenzielle künftige Lizenznehmer zu gewährleisten, was zu einer verstärkten Inanspruchnahme durch die Industrie führen kann.
Erwägungsgrund 8 32018D1590
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