Erwägungsgrund 5 32018D1590
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen (REFIT) vom 30. Juni 2017 hat die Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss für das EU-Umweltzeichen die Relevanz der einzelnen Produktgruppen bewertet, bevor sie die jeweiligen Verlängerungen vorgeschlagen hat. Im Zuge der Bewertung wurden die Angemessenheit der in den Beschlüssen 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU festgelegten Umweltkriterien und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen bestätigt. Die Bewertung unterstrich ferner die Relevanz der Beibehaltung dieser Produktgruppen im Rahmen des EU-Umweltzeichens, wobei in einigen Fällen die Bündelung dieser Produktgruppen mit anderen bestehenden Produktgruppen empfohlen wurde, um die produktgruppenübergreifenden Synergien zu intensivieren und eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens zu erreichen. Bei der Überarbeitung sollte die Kohärenz mit einschlägigen EU-Politiken, Rechtsvorschriften und wissenschaftlichen Erkenntnissen gebührend berücksichtigt werden.