Beschluss (EU) 2018/1590 der Kommission vom 19. Oktober 2018 zur Änderung der Beschlüsse 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU hinsichtlich der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für bestimmte Produkte und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6805) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Beschlüsse 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32018D1590
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