Erwägungsgrund 3 32018D1996
Bei den von der Kommission verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich beispielsweise um Identifikationsdaten, Kontaktdaten, berufsbezogene Daten und Daten, die den Gegenstand der Untersuchung betreffen oder in diesem Zusammenhang übermittelt wurden. Die personenbezogenen Daten werden in einem gesicherten elektronischen Umfeld gespeichert, um einen unberechtigten Zugriff oder eine unrechtmäßige Weitergabe von Daten an Personen außerhalb der Kommission zu verhindern. Bestimmte personenbezogene Daten können in einer abgetrennten elektronischen Umgebung vorgehalten werden, zu der eine begrenzte Anzahl von an der Untersuchung interessierten Parteien Zugang hat. Die personenbezogenen Daten werden bei den für die Untersuchung zuständigen Dienststellen der Kommission bis zum Abschluss der Untersuchung aufbewahrt. Die administrative Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre, gerechnet ab dem Ende der Untersuchung. Bei Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die den jeweiligen Fall betreffenden Informationen, einschließlich der personenbezogenen Daten, in das Historische Archiv der Kommission überführt.