Erwägungsgrund 8 32018D1996
Zur Einhaltung der Artikel 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 sollte die Kommission durch einen auf ihrer Website veröffentlichten Datenschutzhinweis alle betroffenen Personen transparent und kohärent über die Tätigkeiten unterrichten, bei denen die Kommission ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Gegebenenfalls sollte die Kommission zusätzliche Garantien vorsehen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen in geeigneter Form einzeln unterrichtet werden.