Erwägungsgrund 9 32018D1996
Nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 kann die Kommission ferner die Unterrichtung betroffener Personen und die Ausübung anderer Rechte betroffener Personen beschränken, um die von ihr durchgeführten Handelsschutzuntersuchungen und die damit zusammenhängenden Rechte anderer Personen zu schützen.