Art. 4 32021D1274BESCHLUSS (EU) 2021/1274 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 27. Juli 2021 zur Weiterübertragung der Befugnisse zum Erlass bestimmter Entscheidungen in Bezug auf die Zulassung eines Herstellers und bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren für zugelassene Hersteller und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/1975 (EZB/2021/32)
Der Beschluss (EU) 2016/1975 (EZB/2016/39) wird hiermit aufgehoben.
Art. 8 Abs. 1 32023D1680BESCHLUSS (EU) 2023/1680 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. August 2023 zur Meldung von Finanzierungsplänen von beaufsichtigten Unternehmen durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank (EZB/2023/19) (Neufassung)
Der Beschluss (EU) 2017/1198 (EZB/2017/21) wird aufgehoben.
Art. 3 32021D1074Der Beschluss (EU) 2020/1306 (EZB/2020/44) wird mit Wirkung vom 28. Juni 2021 aufgehoben.
Art. 22 Abs. 1 32020D0637Der Beschluss EZB/2013/54 wird hiermit mit Wirkung vom 18. Mai 2021 aufgehoben.