Erwägungsgrund 5 32018D0021
Nach Ablauf des Finanzhilfeprogramms für Griechenland im Rahmen der vorhergehenden Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) bewilligte der Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) am 19. August 2015 das aktuelle dreijährige Finanzhilfeprogramm für Griechenland.