Erwägungsgrund 4 32018D0402
Die Gruppe sollte insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit in den Bereichen grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bewährte Verfahren und Erfahrungen austauschen, die von der Europäischen Arbeitsbehörde weiterentwickelt werden könnten; zudem sollte sich die Gruppe mit allgemeinen und grundsätzlichen Fragen und praktischen Problemen befassen, die sich aus der Anwendung der einschlägigen Unionvorschriften ergeben. Weiterhin sollte die Gruppe helfen zu eruieren, welche Mittel der Zusammenarbeit zur Verfügung stehen und welchen Beitrag relevante Stellen, einschließlich der EU-Agenturen, zur Einrichtung und zur reibungslosen Arbeitsweise der Europäischen Arbeitsbehörde leisten können.