Erwägungsgrund 5 32018D0881
Am 17. Juli 2017 hat der Rat den Beschluss (EU) 2017/1346 über den im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus (im Folgenden „Tagung der Vertragsparteien“) zu dem Entwurf des Beschlusses VI/8f zu vertretenden Standpunktangenommen. Der Standpunkt der Union bestand darin, den Entwurf des Beschlusses VI/8f vorbehaltlich einer Reihe von Änderungen daran zu akzeptieren.