Beschluss (EU) 2018/881 des Rates vom 18. Juni 2018 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung der Möglichkeiten der Union, den Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus in der Sache ACCC/C/2008/32 Rechnung zu tragen und gegebenenfalls, in Anbetracht der Ergebnisse der Untersuchung, einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 zu unterbreiten
In der Erklärung von Budva über eine Umweltdemokratie für unsere nachhaltige Zukunft, die ebenfalls am 14. September 2017 auf der Tagung der Vertragsparteien verabschiedet wurde, werden die Vertragsparteien und Unterzeichner des Übereinkommens von Aarhus aufgerufen, allen einen wirksamen und gleichberechtigten Zugang zur Justiz gemäß den Anforderungen des Übereinkommens von Aarhus zu ermöglichen.
Erwägungsgrund 7 32018D0881
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