Erwägungsgrund 9 32018D0881
Die Union hat auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien ihre Bereitschaft geäußert, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie das Übereinkommen von Aarhus im Einklang mit den fundamentalen Grundsätzen der Rechtsordnung der Union und ihrem System der gerichtlichen Überprüfung eingehalten werden kann. Die Union sollte konkrete Schritte in diese Richtung unternehmen, indem sie die Kommission ersucht, eine Untersuchung der Möglichkeiten der Union, den Feststellungen des Ausschusses in der Sache ACCC/C/2008/32 Rechnung zu tragen, vorzulegen. Es erscheint möglich, die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 in einer Weise zu ändern, die das System der gerichtlichen Überprüfung der Union unangetastet lässt, insbesondere durch eine Ausweitung der Kategorie der Rechtsakte der Union, deren interne Überprüfung beantragt werden kann.